
1. Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für die angebotenen Leistungen?
Nein. In meiner Praxis handelt es sich um eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Das bedeutet, dass gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Kosten für alle Leistungen selbst tragen. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht möglich.
Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie privat begleichen.
2. Ich bin privat krankenversichert – werden die Kosten erstattet?
In der Regel ja. Die Leistungen in meiner Praxis werden gemäß der GOÄ abgerechnet, was der Standard für Privatversicherte ist. Je nach individuellem Tarif (z. B. Selbstbehalte oder Leistungsausschlüsse) kann es jedoch zu abweichenden Erstattungen kommen. Bitte klären Sie im Zweifel vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung, welche Leistungen übernommen werden.
3. Was bedeutet Selbstzahler?
Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der Behandlung unabhängig von Ihrer Versicherung selbst. Das betrifft insbesondere gesetzlich Versicherte, aber auch privat Versicherte, wenn bestimmte Leistungen nicht in deren Tarif enthalten sind oder als „nicht medizinisch notwendig“ eingestuft werden.
4. Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt transparent nach den Gebührensätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die per Überweisung zu begleichen ist. Sie erhalten jedoch immer eine Übersicht der anfallenden Kosten im Voraus.
5. Gibt es eine Beratung oder Aufklärung vor Behandlungsbeginn?
Vor jeder Behandlung erfolgt ein ausführliches ärztliches Gespräch, in dem Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten besprochen werden. Das Erstgespräch/Erstberatung zur Besprechung des weiteren Vorgehens und der empfohlenen Therapien wird entsprechend der GOÄ abgerechnet und Sie werden über die Kosten im Vorfeld aufgeklärt. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie mehr Details wünschen.
6. Welche Leistungen bietet Ihre Praxis an?
Meine Praxis bietet ganzheitliche medizinische Leistungen im Bereich Prävention, Longevity, orthomolekulare Therapie, Mikronährstoffinfusionen, Entgiftung, Mikrobiom-Beratung sowie individuell abgestimmte Behandlungskonzepte. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Praxis & Leistungen.
7. Was unterscheidet Ihre Praxis von einer klassischen Hausarztpraxis?
Ich nehme mir bewusst Zeit für meine Patientinnen und Patienten. In ruhiger Atmosphäre biete ich individuelle, ganzheitliche medizinische Betreuung mit Fokus auf Prävention, Vitalität und nachhaltige Gesundheit. Es findet keine Akutversorgung oder „Praxisbetrieb auf Kassenrezept“ statt – stattdessen stehen fundierte Analyse, persönliche Begleitung und ganzheitliche Therapieansätze im Mittelpunkt.
8. Kann ich trotzdem Patientin oder Patient bei Ihnen werden, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Ja. Gesetzlich Versicherte sind in meiner Praxis ebenfalls herzlich willkommen – jedoch ausschließlich als Selbstzahler. Sie erhalten eine transparente Abrechnung nach GOÄ, sowie im Vorfeld eine entsprechende Kostenübersicht.
9. Was kostet eine Behandlung in Ihrer Praxis?
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Behandlung. Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr individuelles
10. Gibt es Wartezeiten auf einen Termin?
Da ich nach dem Bestellsystem arbeite, gibt es keine langen Wartezeiten in der Praxis. Termine erhalten Sie in der Regel zeitnah. Bitte beachten Sie, dass ich ausschließlich nach Vereinbarung arbeite.
11. Was ist die GOÄ?
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen in Deutschland. Sie legt fest, wie ärztliche Leistungen berechnet werden dürfen. Auch Selbstzahlerleistungen werden in meiner Praxis entsprechend der GOÄ abgerechnet.
13. Können Rechnungen steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, in vielen Fällen. Gesundheitskosten können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – insbesondere dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. Bitte klären Sie das im Einzelfall mit Ihrem Steuerberatung.
14. Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie Ihren Termin spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ohne Absage behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, da der Termin fest für Sie reserviert war.

Dr. med. Svenja Zellmann
Praxis für ganzheitliche Medizin & Healthy Aging
Kontakt
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